"Spielregeln" / Geschäftsbedingungen
1. Teilnahme
Die Teilnahme an den Kursen steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Die Einteilung in Leistungsgruppen erfolgt durch die Fachlehrer von MUsiKUs.
1.1 Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
1.2 Haftung
Zugunsten der Teilnehmer besteht eine Haftpflichtversicherung.
2. Unterrichtszeiten
Die hessische Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für MUsiKUs. Rosenmontag und Faschingsdienstag findet kein Unterricht statt.
Mit dem Instrumentalunterricht kann jederzeit begonnen werden.
Die Schüler sind angehalten, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen (z.B. durch Krankheit) sind der Lehrkraft oder der Verwaltung vorher mitzuteilen, sie entbinden jedoch nicht von der Zahlungspflicht.
In schwerwiegenden Fällen von Störungen des Schulbetriebes ist MUsiKUs zum Ausschluss des Schülers berechtigt.
Schulische Stundenplanänderungen liegen in der Verantwortung des Schülers und werden von der MUsiKUs-Schule nicht getragen, d.h. ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nicht - jedoch sollte der Schüler bemüht sein, angebotene Ersatztermine wahrzunehmen.
3. Krankheit der Lehrkraft
Der Schüler hat Anspruch auf Nachholen des Unterrichts, falls die Lehrkraft mehr als einmal pro Halbjahr (je Unterrichtsstunden von Schüler und Fach) durch Krankheit oder Fortbildung verhindert ist. Sollte die Lehrkraft nicht in der Lage sein, den Unterricht nachzuholen (z.B. durch längere Krankheit), wird die Unterrichtsgebühr erstattet.
4. Anmeldung / Abmeldung
An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform (An- und Abmeldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert). Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Abmeldungen sind zum 30. April, 31. August und 31. Dezember möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dabei jeweils einen Monat. Ein Lehrerwechsel begründet keine außerordentliche Kündigung seitens des Schülers.
Anmeldestornierungen gehen zu Lasten des Schülers. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,00 €, wenn die Stornierung mindestens 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt. Bei späterer Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr einen Monatsbeitrag. Wahlweise kann ein Ersatzschüler gestellt werden. Ab Kursbeginn gelten die normalen Kündigungsfristen.
Eine Kündigung kann auch durch MUsiKUs erfolgen.
5. Beiträge
Die jeweils gültige Fassung unserer Beiträge ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen vom MUsiKUs.
Eine Anhebung der Beiträge entsprechend der Veränderung des Preisindex für Lebenshaltung kann zu Beginn des Schuljahres vorgenommen werden, wobei auf den vollen Betrag aufgerundet wird.
Die Zahlung erfolgt durch Einzugsermächtigung i.d.R. am 1. Werktag eines jeden Monats per SEPA-Lastschrift.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE88MUS00000415679 |
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Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt |
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IBAN |
DE55 5085 0150 0025 0026 52 |
BIC |
HELADEF1DAS |
Bei Nichtleistung des Schulgeldes ist MUsiKUs zum Ausschluss des Schülers berechtigt.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Darmstadt.
Seeheim-Jugenheim, Juli 2016 Die Schulleitung